Bereits im Mai 1891 überlegt die Stadt Bayreuth, wie sie
ihren Regierungspräsidenten für seine Verbundenheit ihr
gegenüber danken soll. Denn au 20. Mai 1891 begeht Karl
Alexander von Burchtorff sein 40-jähriges Dienstjubiläum.
Die Stadt Bayreuth in Vertretung des Magistratsrates und
des Bürgermeisters
Muncker
beratschlagt, wie man Burchtorff Dank und Ehre ausdrücken
könnte. Bürgermeister Muncker schreibt an die Stadt Bamberg
und erkundigt sich, wie Bamberg den Regierungspräsidenten von
Oberfranken zu ehren gedenke. Bamberg antwortet, dass das Jubiläum
nicht in besonderer Weise begangen werden soll, da es fast mit dem 70.
Geburtstag des Jubilars zusammenfalle. Und da Karl Alexander von
Burchtorff kein Freund von großen Feiern sei, wolle man sich
begnügen, seinen 70. Geburtstag ehrenvoll zu feiern. Mit dieser
einen Feier sei der Regierungspräsident einverstanden.
Also übersendet die Stadt Bayreuth zum Dienstjubiläum des
Regierungspräsidenten nur ein Glückwunschschreiben mit
folgendem Wortlaut:
"Euer Exzellenz wollen am heutigen Tage, an welchem Euer Exzellenz in hoher staatlicher
Stellung, ausgezeichnet von unserem allergnädigsten Regenten und
Landesherrn und geliebt und verehrt von allen Angehörigen des
Kreises Oberfranken auf eine 40-jährige verdienstvolle und
segensreiche Tätigkeit zurückblicken, die
Glückwünsche der beiden Gemeindekollegien der Stadt Bayreuth
hochgeneigtest schriftlich entgegennehmen, nachdem es nicht möglich
ist, durch eine Abordnung persönlich die Gefühle des Dankes
und der Verehrung zum Ausdruck zu bringen..."
Erst ein Jahr später, am 16. Mai 1892 kann Bayreuth Karl Alexander von
Burchtorff eine sehr würdige Ehrung zuteil werden lassen,
nämlich die Verleihung des Ehrenbürgerrechts, die
höchste Auszeichnung also, die eine Stadt einem ihrer Bürger
überreichen kann. Am 28. März 1892 beschloss der
Magistratsrat zur Ehrung Seiner Exzellenz zum 70. Geburtstag folgendes:
"Es sei Seiner Exzellenz, dem königlichen
Regierungspräsidenten Herrn Karl Alexander von Burchtorff,
zum Dank für seine Teilnahme an dem Geschicke der Stadt Bayreuth
und für die vielfachen Beweise der huldvollsten Fürsorge
für deren Wohlergehen das Ehrenbürgerrecht der Kreishauptstadt Bayreuth zu verleihen."
Karl Alexander von Burchtorff wurde am 16. Mai 1822 in Regensburg
geboren (Bekenntnis katholisch). Sein Vater, Friedrich von Burchtorff, war fürstlich
Taxisscher Stallmeister bei den Fürsten von Thurn und Taxis. Seine Mutter war Wilhelmine Oberst. Er
besuchte ein Gymnasium in Regensburg und studierte von 1839 bis 1844 an
der Universität München Rechtswissenschaften. Seinen
Staatskonkurs legte er 1846 mit der Note eins ab. Die beiden
Praxisjahre von 1844 bis 1846 leistete er beim Landgericht Stadtamhof
und beim Rentamt in Regensburg ab. Als Akzessist war er zunächst
bei der Regierung der Oberpfalz in der Kammer des Inneren und dann als
Assistent und Funktionär im Innenministerium tätig. 1851
wurde er zum ersten Sekretär ernannt.
Am 24. Mai 1852 heiratete er in Regensburg Amalie Freiin von
Hirschberg, Tochter von Ernst Freiherr von Hirschberg, Herr auf
Kaibitz, und Caroline Freiin Lochner von Hüttenbach und hatte mit ihr zwei Söhne und eine Tochter. Seine
berufliche Laufbahn setzte er 1853 in Sulzbach beim Landgericht als
erster Assessor fort. Drei Jahre später, 1856, wurde er
Landrichter in Schillingsfürst. Noch im selben Jahr wurde er in
dieser Funktion nach Brückenau versetzt. 1864 kommt er als
Regierungsrat an die Regierung von Schwaben, wieder in die Kammer des
Inneren. Ein Jahr darauf ist er Polizeidirektor in München und
1673 Regierungsdirektor bei der Regierung von Oberbayern. Den steilen
Weg seiner Karriere beschließt er als Regierungspräsident
von Oberfranken. Von 1876 bis 1893, siebzehn Jahre also, leitete er in
dieser Funktion die Regierungsgeschäfte in Bayreuth. Als er 1893
in den Ruhestand trat, zog er sich nach München zurück, wo er
am 11. Dezember 1894 verstarb.
Erheblich mehr Zeit in seinem Amt als
Regierungspräsident von Oberfranken als seinem Vorgänger Hugo Frhr. von Herrmann blieb seinem Nachfolger Carl
Alexander von Burchtorff. Er wurde am 16.05.1822 als Sohn eines
Fürstlich Taxisschen Stallmeisters in Regensburg geboren. Nach
Schulzeit in Regensburg, Studium in München und Praktikum am
Landgericht Stadtamhof und Rentamt Regensburg begann von Burchtorff
seine berufliche Laufbahn als Akzessist 1848 bei der Regierung der
Oberpfalz in der Kammer des Innern. 1853 wurde er 1. Assessor beim
Landgericht Sulzbach, 1856 Landrichter in Schillingsfürst und im selben
Jahr noch in Brückenau. 1864 kam der spätere oberfränkische
Regierungspräsident als Regierungsrat zur Kammer des Innern bei der
Regierung von Schwaben, 1867 wurde er Polizeidirektor in München und
1873 gleichfalls in München Regierungsdirektor bei der dortigen Kammer
des Innern. 1876 schließlich wurde Carl Alexander von Burchtorff zum
Regierungspräsidenten von Oberfranken ernannt und blieb dies 17 Jahre
lang, bis er im Jahr 1893 in den Ruhestand verabschiedet wurde. Im darauffolgenden
Jahr verstarb v. Burchtorff in München. Nachfolger wurde Frhr. Rudolph von Roman.