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| * 28.09.1615 (Bayreuth) † 27.01.1651 (Hof an der Saale) |
Erbprinz
des Markgrafentums Bayreuth
Familienstand: verheiratet seit 1641 mit Prinzessin Sophie, Tochter des Markgrafen Joachim Ernst von Ansbach; Kinder: Christian Ernst
Anlässlich eines Besuches bei
seinem Vater in Kulmbach im Januar 1648 kam es zu einem Pistolenduell mit seinem Bruder
Georg Albrecht, wobei der Erbprinz nur durch sein Bandelier gerettet
wurde, an
welchem die Kugel abprallte. Dieser Vorfall veranlasste den
Erbprinzen, endgültig mit seinem ganzen Besitz die Plassenburg zu
verlassen. Er
siedelte zunächst mit einem kleinen Hofstaat und seiner aus Mannschaften von
Lichtenberg und Thierbach gebildeten Dragonerkompanie nach Hof über.
Eine Schlägerei zwischen 2 Schneidergesellen, in welche der erbprinzliche Page von Reitzenstein
sich einmischte, bewog Erdmann August, auf 2 Wochen noch einmal nach
Lauenstein zurückzukehren. Hierauf bezog er das von dem
schwedischen Kommandanten endlich geräumte Schloss in Hof, hinter welchem er eine
Rennbahn anlegen ließ.
Der Hofer Aufenthalt wurde unterbrochen durch einen Besuch bei der schwerkranken Markgräfin
in Bayreuth, welche am 11. Februar 1649 starb, und durch eine Reise nach Königsberg,
wo er mit seinem Bruder und der Herzogin Maria Sibylla von Sachsen das mütterliche Erbe
teilte. Ein Unglücksfall hätte kurze Zeit später beinahe dem Erbprinzen das Leben
gekostet. Von einem Spazierritt bei starkem Regenwetter in stockfinsterer Nacht
zurückkehrend, kam Erdmann August vom Wege ab und verlor seine
Begleitung. Sein Pferd stürzte den Abhang des Teufelsberges hinunter. Pferd und
Reiter blieben unverletzt. Der Erbprinz konnte mit seinem Hunde
in einer am Fuß des Teufelsberges befindlichen Scheune Unterschlupf finden. Das Pferd blieb
während der ganzen Nacht, auf seinen Herrn wartend, vor der Scheune stehen. Am Morgen
wurde der Erbprinz von seiner Begleitung in der Scheune "ziemlich entkräftet" aufgefunden und
in die Stadt zurückgebracht.
Im Jahre 1641 hatte sich der Erbprinz
mit seiner "Geschwisterkinds-Base", der markgräflichen Prinzessin Sophie, einer Tochter des
Markgrafen Joachim Ernst von Ansbach verlobt. Am 22. November hatte der Markgraf
Christian seinem Sohn mit 106 Gästen, 57 Reisigen
(Söldnern), 51 Kutschen und 108 Pferden nach Ansbach gegleitet. Die 8 Tage währenden
Vermählungsfeierlichkeiten hatten sodann am 1. Advent, dem 28. November,
begonnen.
An diesem Tage war auch in
Hof ein Festgottesdienst abgehalten worden. Um 4 Uhr nachmittags waren die beiden
Ausschüsse mit fliegenden Fahnen zum Rathaus marschiert, um von dort aus bis zur
Michaeliskirche Spalier zu bilden. Unter Beteiligung des Hauptmanns von
Bodenhausen, des gesamten Landadels, der fürstlichen Beamten, der Bürgermeister und
Ratsherren hatte ein Festzug zur Kirche stattgefunden, in welcher
ein mit Musikstücken und
dem "großen Tedeum" ausgestatteter Gottesdienst abgehalten worden
war.
Hierauf
hatte der neue Stadtschreiber Peter Schäfer (Scheffer?) vor dem
Rathause die
"Ovation gethan". Eine dreimalige Salve zu Ehren der Neuvermählten hatte den
Festakt beendet. Am Abend hatte sich eine fröhliche Feier auf dem Rathause
angeschlossen. Der glückliche Umstand, dass gerade damals eine Unterbrechung der
üblichen "Kriegspressuren" eingetreten war, hatte die Abhaltung
der großen Vermählungsfeierlichkeiten in Ansbach und die schlichte Feier in Hof
ermöglicht.
Am 7. Dezember war das
erbprinzliche Paar "mit fürstlichem Comitat" auf der Plassenburg
eingetroffen.
Im Jahre 1644 war die Ehe
mit der Geburt des Prinzen Christian Ernst beglückt worden.
Aber schon am 23. November
1646 war die Erbprinzessin Sophie Margaretha gestorben. Wegen der "Kriegsläuffte" musste die
Bestattung in der Familiengruft in Bayreuth um 10 Wochen verschoben werden. Am 8. Februar 1647
wurde für die verstorbene Erbprinzessin auch in Hof ein "Leichenprozess"
abgehalten.
Im Jahre 1649 fasste Erdmann August den Entschluss, sich aufs neue zu
vermählen. Der Markgraf Christian und erst recht der Bruder des Erbprinzen, den
eine etwaige weitere Nachkommenschaft des Erdmann August in
seiner Familienpolitik störte, waren mit diesem Gedanken gar nicht einverstanden. Um so größer
war die Freude der Stadt Hof über das Vorhaben ihres Prinzen.
Als er zur "Brautschau"
nach Berlin und Schwerin abreiste, begleiteten ihn Hofer
Ratsherren und Bürger bis nach Schleiz. Es war bezeichnend für das Verhältnis von
Vater und Sohn, dass der Markgraf die Abwesenheit des
Erbprinzen benützte, um der Stadt Hof einen Besuch abzustatten. Am 26. Juli 1650 verlobte
sich Erdmann August mit Sophie Agnes, der Tochter des Herzogs
Adolf Friedrich von
Mecklenburg. Als der Bräutigam zurückkehrte, bereitete ihm die Stadt Hof einen
freudigen und festlichen Empfang. An der Landesgrenze wurde er von 150
Reitern abgeholt. In der Freude über den unverhofften Empfang sprang Erdmann August vom
Pferde, hieß sie willkommen und "tat mit ihnen einen Trunk".
Als der Zug "bei dem Hügel
vor dem Schießhaus" ankam, wurde der Erbprinz von den Bürgermeistern und den Ratsherren
begrüßt. Als
ein Zeichen besonderer Leutseligkeit bemerkte der Chronist, dass der Erbprinz den
Willkomm "mit
entblößtem Haupt und Händedruck" erwiederte. Beim Einzug in die Stadt "mit
fliegenden Fähnlein" krachten die kleinen "Stücklein" (Kanonen) und die
Doppelhaken, das Spiel der vor dem unteren Tore stehenden Wache klang
auf. Die Musikanten bließen vom Turm. Innerhalb der Stadt begrüßte die
Geistlichkeit den Erbprinzen. Der Kantor und seine Schüler
stimmten einen
Wilkommensgruß an. Zum Dank reichte der Zurückgekehrte allen die
Hand. Mit
einer dreifachen Salve des Ausschusses endete die Begrüßungsfeier, welche somit
in dieser Form nur regierenden Fürsten zuteil wurde. Erdmann August besaß die Herzen
der Hofer. Bald darauf statete der Erbprinz seinem 70jährigen Vater in Bayreuth
einen Besuch ab, um die Vorbereitungen zu seiner Vermählungsfeier zu
beginnen. Kaum zurückgekehrt, erkrankte der Erbprinz an einem "hektischen Fieber"
(Brustfieber), das allen bemühungen der Ärzte zum Trotz täglich zunahm.
Während seiner
Krankheitstage statteten ihm weder der Markgraf noch sein Bruder einen Besuch
ab. Die
Verstimmung zwischen den nächsten Familienangehörigen bestand
fort. Markgraf Christian ließ lediglich durch seinen Rat und Geheimen Secretär
Rodner in Hof Erkundigungen über den Krankheitszustand einzuziehen. Als Lebensgefahr
festgestellt wurde, sandte der Fürst eine Deputation, bestehend aus dem Geheimen Rat und
Landschaftsdirektor von Mussel und dem Hofjunker von Rabenstein. Beide hatten den Auftrag,
bis zum Tode des Erbprinzen in Hof zu verweilen und sodann sofort die
Hinterlassenschaft zu versiegeln.
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| vermutliches Bild von Erdmann August (Stadtmuseum Bayreuth) |
Am 27. Januar 1651 beschloss
der Erbprinz von Bayreuth, Erdmann August, im Schlosse zu Hof/S.
nach Empfang des heiligen
Abendmahls im Alter von nur 35 Jahren sein Leben. Bei der Sektion der Leiche wurde ein
Lungengeschwür, Verschrumpfung des Magens und "rötliche, von einer scharfen
Materie angegriffene Eingeweide" festgestellt. Eine fortgeschrittene ärztliche Kunst
hätte vielleicht die Folgen einer Vergiftung nachweisen können.
Anlässlich der
Einbalsamierung des Körpers wurden die Eingeweide in der
Michaliskirche "über den beiden Gräbern des Hauptmanns von Wildenstein und seiner
Gemahlin, zu ihren Häuptern fast mitten zwischen den beiden
Säulen, wo sonsten das Singpult gestanden", beigesetzt. In der Nacht vom 26. auf 27. Februar
wurde die Leiche des Erbprinzen in aller Stille nach Bayreuth
überführt. Schweigend
bildete die Hofer Bevölkerung Spalier. Die Trauer über das Hinscheiden des
lebensfrohen und leutseligen Fürstensohnes war echt. Die Beisetzung in der Stadtkirche zu
Bayreuth erfolgte am 27. Februar ohne das übliche "Gepränge".
Die für Erdmann August
gehaltenen Leichenpredigten erschienen unter dem Titel "Hochfürstlicher Todenkranz" im
Druck.
Um den 8-jährigen
hinterlassenen Erbprinzen Christian Ernst bekümmerte man sich zunächst
wenig. Erst
am 25. Juni 1652 erschien eine 5 Bogen starke, vom Markgrafen eigenhändig
unterschriebene "Instruction", welche den "Präceptoren" des Prinzen möglichste Strenge
einschärfte. "Da mein geliebter Enkel Christian Ernst in den betrübten und ledigen
Waisenstand gesetzt worden und das Prinzlein doch künftig Land
und Leute regieren soll, so ist eine Instruction vonnöthen,
wie die bösen inclinationes
(Neigungen) corrigirt werden, die Furcht Gottes
einzuprägen, bis wohl anstehnde fürstliche Tugenden sich präsentiren".
Quelle: Dr. E. Dietlein - Die Chronik der Stadt Hof, Band II, Allgemeine Stadtgeschichte 1939, Seite 261 - 265