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Fotograf
Im
Jahre 1859 kehrte der Glasmaler und Wanderfotograf Franz Wolfram in
seine Heimatstadt Bayreuth zurück, nachdem er mehrere Jahre in
München gearbeitet hatte, und richtete sich hier ein Fotoatelier
für Porträtaufnahmen ein. Es war das erste Atelier der Stadt,
in dem ausschließlich die Fotografie betrieben wurde. Wolfram
berichtet von der Geschäftsgründung:
,,Vor
ohngefähr 2 Jahren kehrte ich in meine Vaterstadt Bayreuth
zurück, um eine photographische Anstalt zu begründen, die
noch ganz fehlte, indem nur hie und da sich reisende Photographen
zeitweise hieraufhielten... Ich habe mit großen Opfern und
Anstrengungen die Photographie in Bayreuth zu einem Geschäfte
erhoben und ich habe die Überzeugung, dass meine Anstalt der Stadt
nicht zur Schande gereicht, vielmehr eher eine kleine Zierde derselben
ist."
Mit seiner technischen Ausrüstung, so rühmt
er sich, sei er imstande, Gruppen bis zu 60 Personen aufzunehmen. Das
Atelier von Franz Wolfram muss sich in einem der unmittelbar an die
Südseite des Opernhauses angrenzenden Häuser befunden haben,
denn im Januar 1863 wurde es durch eine Schneelawine vom Dach dieses
Gebäudes beschädigt. Wolfram sah sich gezwungen,
vorübergehend mit seiner Wohnung und seinem Atelier in den Gasthof
zum Edlen Hirschen an der Dürschnitz auszuweichen. (Bayreuther
Zeitung vom 18.01.1863)
Zu einer Auseinandersetzung zwischen
Franz Wolfram und dem Berufsverein der Bayreuther Buchbinder kam es
1861. Der Verein klagte beim Stadtmagistrat gegen Wolfram wegen
,,Nahrungsbeeinträchtigung“. Nach Ansicht der Buchbinder war
der Fotograf nicht zum Verkauf von Fotozubehör, wie Bilderrahmen,
Alben usw., berechtigt. Hierzu seien ausschließlich die
Buchbinder befugt, Wolfram mache ihnen in geetzeswidriger Weise
Konkurrenz. Der Buchbinderverein forderte von Wolfram einen Widerruf
seiner Reklameanzeigen für Fotozubehör. Außerdem warf
er Wolfram vor, dass ,,die in den Albums befindlichen Bilder nicht
selbst von ihm gefertigt“ seien. Diese Behauptung wies der
Fotograf zurück: Er verkaufe ,,nur Bilder der königlichen
Familie als nicht selbst gefertigt... Übrigens wird mir die
Buchbinderinnung doch nicht das Recht streitig machen wollen, mir von
auswärts Musterphotographien zum Copiren kommen zu lassen.“
Der Stadtmagistrat sah sich einem völlig neuartigen und nie
dagewesenen Problem gegenüber. Um auf Nummer Sicher zu gehen,
holten Oberbürgermeister Dilchert und Rechtsrat Muncker
erst einmal Berichte der Städte Bamberg, Hof, Ansbach,
Nürnberg, Würzburg und München über die dortige
Praxis ein.
Im November 1861 entschied der Stadtmagistrat: ,,Es
sei dem Photographen Wolfram zu gestatten, die von ihm gefertigten
Photographien in Albumbüchem, Rahmen, Etuis und anderen Fassungen
zu verkaufen.“ Nicht erlaubt wurde dagegen der Verkauf von leeren
Bilderrahmen. Den von Wolfram daraufhin erhobenen Einspruch gegen
diesen Beschluss lehnte die Regierung von Oberfranken ab.
Angeblich
soll Franz Wolfram ab 1865 ein Fotoatelier in Straubing betrieben
haben. In Bayreuth ist er letztmals 1864 nachweisbar, als eine
mysteriöse Kleinanzeige von ihm in der Zeitung erscheint: ,,Warum
liest man jetzt nicht, wo Wolfram wohnt? Sein Atelier weiß
jedermann gründlich genug!“ (Bayreuther Tagblatt, 18.04.1864)
Quelle: 26