Franz Wolfram

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Fotograf

Im Jahre 1859 kehrte der Glasmaler und Wanderfotograf Franz Wolfram in seine Heimatstadt Bayreuth zurück, nachdem er mehrere Jahre in München gearbeitet hatte, und richtete sich hier ein Fotoatelier für Porträtaufnahmen ein. Es war das erste Atelier der Stadt, in dem ausschließlich die Fotografie betrieben wurde. Wolfram berichtet von der Geschäftsgründung:

,,Vor ohngefähr 2 Jahren kehrte ich in meine Vaterstadt Bayreuth zurück, um eine photographische Anstalt zu begründen, die noch ganz fehlte, indem nur hie und da sich reisende Photographen zeitweise hieraufhielten... Ich habe mit großen Opfern und Anstrengungen die Photographie in Bayreuth zu einem Geschäfte erhoben und ich habe die Überzeugung, dass meine Anstalt der Stadt nicht zur Schande gereicht, vielmehr eher eine kleine Zierde derselben ist."

Mit seiner technischen Ausrüstung, so rühmt er sich, sei er imstande, Gruppen bis zu 60 Personen aufzunehmen. Das Atelier von Franz Wolfram muss sich in einem der unmittelbar an die Südseite des Opernhauses angrenzenden Häuser befunden haben, denn im Januar 1863 wurde es durch eine Schneelawine vom Dach dieses Gebäudes beschädigt. Wolfram sah sich gezwungen, vorübergehend mit seiner Wohnung und seinem Atelier in den Gasthof zum Edlen Hirschen an der Dürschnitz auszuweichen. (Bayreuther Zeitung vom 18.01.1863)

Zu einer Auseinandersetzung zwischen Franz Wolfram und dem Berufsverein der Bayreuther Buchbinder kam es 1861. Der Verein klagte beim Stadtmagistrat gegen Wolfram wegen ,,Nahrungsbeeinträchtigung“. Nach Ansicht der Buchbinder war der Fotograf nicht zum Verkauf von Fotozubehör, wie Bilderrahmen, Alben usw., berechtigt. Hierzu seien ausschließlich die Buchbinder befugt, Wolfram mache ihnen in geetzeswidriger Weise Konkurrenz. Der Buchbinderverein forderte von Wolfram einen Widerruf seiner Reklameanzeigen für Fotozubehör. Außerdem warf er Wolfram vor, dass ,,die in den Albums befindlichen Bilder nicht selbst von ihm gefertigt“ seien. Diese Behauptung wies der Fotograf zurück: Er verkaufe ,,nur Bilder der königlichen Familie als nicht selbst gefertigt... Übrigens wird mir die Buchbinderinnung doch nicht das Recht streitig machen wollen, mir von auswärts Musterphotographien zum Copiren kommen zu lassen.“ Der Stadtmagistrat sah sich einem völlig neuartigen und nie dagewesenen Problem gegenüber. Um auf Nummer Sicher zu gehen, holten Oberbürgermeister Dilchert und Rechtsrat Muncker erst einmal Berichte der Städte Bamberg, Hof, Ansbach, Nürnberg, Würzburg und München über die dortige Praxis ein.
Im November 1861 entschied der Stadtmagistrat: ,,Es sei dem Photographen Wolfram zu gestatten, die von ihm gefertigten Photographien in Albumbüchem, Rahmen, Etuis und anderen Fassungen zu verkaufen.“ Nicht erlaubt wurde dagegen der Verkauf von leeren Bilderrahmen. Den von Wolfram daraufhin erhobenen Einspruch gegen diesen Beschluss lehnte die Regierung von Oberfranken ab.

Angeblich soll Franz Wolfram ab 1865 ein Fotoatelier in Straubing betrieben haben. In Bayreuth ist er letztmals 1864 nachweisbar, als eine mysteriöse Kleinanzeige von ihm in der Zeitung erscheint: ,,Warum liest man jetzt nicht, wo Wolfram wohnt? Sein Atelier weiß jedermann gründlich genug!“ (Bayreuther Tagblatt, 18.04.1864)

Quelle: 26