Im Jahr 1948 wurde die am 01.01.1933 vollzogene Zusammenlegung
der Regierungsbezirke Mittelfranken und Oberfranken wieder aufgehoben und die Regierung von Oberfranken in Bayreuth wieder
aufgebaut. Erster Regierungspräsident der Nachkriegszeit in Bayreuth war Dr. Ludwig Gebhard. Unter seiner Leitung
musste die Regierung von Oberfranken in den ohnehin schwierigen Jahren
des Wiederaufbaus auch die besonderen Probleme einer
Behördenteilverlagerung von Ansbach nach Bayreuth bewältigen. Dr.
Gebhard, geboren am 20.10.1891 in Landsberg am Lech war unmittelbar
vor seiner Tätigkeit in Oberfranken in den Jahren 1947/ 48 Präsident
des Verwaltungsgerichts in Ansbach. Begonnen hatte er seine Laufbahn
als Assessor im Staatsministerium für Landwirtschaft (1919-1921). Für
kurze Zeit war er Bezirksamtmann in Donauwörth (1921/22), ehe er seine
Ministeriallaufbahn in den Staatsministerien für Landwirtschaft und des
Innern und im Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft
fortsetzte. 1944 wurde er schließlich noch zum Wehrdienst eingezogen.
Nach dem Krieg war Dr. Gebhard bei der deutschen Verwaltung für Handel
und Versorgung in der damaligen sowjetischen Besatzungszone in Berlin
tätig. Regierungspräsident von Oberfranken war Dr. Gebhard bis zu
seinem Tod im Jahr 1956. Nachfolger wurde
Dr. Fritz Stahler.