ist der Sohn von Johann Simon Meyer. J.G. von Meyern
war ohne Zweifel das bedeutendste Glied der Familie. Er wurde am 1. Mai 1683
in Bayreuth geboren, studierte Rechtswissenschaft in Halle und erhielt bereits
mit 23 Jahren eine Professur an der Universität Gießen. 1720 kehrte
er jedoch nach Bayreuth zurück und trat in die Dienste des
Markgrafen Georg Wilhelm.
1726 folgte er einem Rufe des dortigen Kurfürsten nach Hannover, der
zugleich König von Großbritannien war. Johann Gottfried von Meyern
genoss einen ausgezeichneten Ruf als Kenner des Staats- und Völkerrechts,
was Hannover in seiner damaligen politischen Lage sehr zugute kam.
1729 wurde er zum Direktor des Königlichen und Kurfürstlichen Archivs
in Hannover ernannt und konnte eine umfangreiche schriftstellerische Tätigkeit
entfalten. Hier sei nur auf sein bedeutendstes Werk hingewiesen, die Frucht
jahrelanger Forschungsarbeit, nämlich auf die Geschichte der westfälischen
Friedensverhandlungen betitelt: „Acta pacis Westphalicae publica“, ein gewaltiges
Werk von sechs Foliobänden, zu dem noch etliche Nachträge kamen
und dessen aktenmäßige Unterlagen, darunter auch Urkunden aus
den Bayreuther markgräflichen Archiven, er mit großem Eifer und
viel Geschick zusammengetragen hatte. Es ist heute noch das bedeutendste
Quellenwerk zur Geschichte des dreißigjährigen Krieges. Bereits
der erste Band erregte bei seinem Erscheinen 1734 solches Aufsehen, daß
man sofort einen - freilich unberechtigten - Nachdruck in der Schweiz plante.
Er kam nur deshalb nicht zustande, weil Kaiser Karl VI. den deutschen Buchhändlern
dessen Verkauf von vornherein untersagte. Eine Originalausgabe in zeitgenössischen
Pracht-Ledereinbänden befindet sich in der Bayreuther Stadtbücherei
und zwar unter dem Restbestand der Kanzleibibiliothek. Zum Lebenslauf Johann
Gottfried von Meyerns ist noch ergänzend zu bemerken, daß er 1745
ohne männliche Nachkommen starb. Sein Vetter war
Johann Anton Meyer, der Vater von
Johann Gottlob von Meyern, dem Namensgeber von Meyernberg.