Magistratsrat Friedrich Christoph Leers

* 12.06.1769 (Wunsiedel)
† 14.09.1825 (Bayreuth)
Marianna Katharina Leers:
* 04.10.1764
† 22.12.1832 (Bayreuth)

Magistratsrat Christoph Friedrich Leers und seine Ehefrau Marianna Katharina stifteten 1871 das nach ihnen benannte Waisenhaus an der Bernecker Straße.

F.C. Leers war von 1823 bis zu seinem Tod im Jahre 1825 als Magistratsrat Kontrolleur der Sparkasse. Der in Wunsiedel geborene Leers, dessen Vorfahren aus den Niederlanden stammten, hatte die heruntergewirtschaftete Fayencenfabrik in St. Georgen übernommen und konnte sie wieder leistungsfähig machen. Außerdem war Leers der Leiter einer Steingutfabrik, die später von Johann Christian Schmidt aufgekauft wurde.
Bekannt und angesehen war er vor allem aufgrund seines sozialen Engagements. Jedes Jahr stiftete er Geld für die Kirche, für bedürftige Studenten u.a. 1818 erhielt er die goldenen Zivilverdienstmedaille. Diese wurde ihm besonders für seine Verdienste, die er sich während der Bekämpfung der Teuerung von 1816 erworben hatte, verliehen. Sein Testament stellte gewissermaßen die Krönung seiner sozialen Tätigkeiten dar; weil er mit seiner Frau Marianna Katharina Leers kinderlos blieb, verfügte er eine Stiftung, mit der ein Weisenhaus errichtet und unterhalten werden konnte. Heute befindet sich dort das Schreibmaschinenmuseum.

Quelle: 2,20,21,24

Mit Urkunde vom 12.06. und 04.l0.1821 wurde von dem Kaufmann- und Fabrikbesitzersehepaar Leers in Bayreuth eine Stiftung gegründet mit dem Zweck armen Waisenkindern Unterkunft, Erziehung und Vorbereitung auf einen künftigen Beruf zu gewähren. Nach dem Willen der Stifter soll die Stiftung den Namen "Leers'sche Stiftung für arme Waisenkinder" für alle Zeiten führen. Für die Unterbringung der Waisenkinder und der Pflegeeltern wurde das Haus Nr. 70 "auf dem Brandenburger" nebst Grundstücken (Wiesen und Felder) sowie 31.200 Gulden von den Stiftern als Vermögen eingebracht. Die Errichtung des Waisenhauses wurde lt. Urkunde erst mit dem Ableben der Stifter wirksam. Von Seiten der Stifter war die Aufnahme von 6 Knaben und 6 Mädchen vorgesehen, nach 50jährigem Bestehen, ("wenn durch die angefallenen Erträgnisse, sich das Kapital vermehrt hat") sollte die Zahl der aufzunehmenden Waisenkinder verdoppelt werden. Die Erziehung und Ausbildung der Kinder. war durch eine von den Stiftern erlassene Lebensordnung in allen Teilen geregelt worden. Im März 1835, nach dem Ableben. der Stifter wurde das als Waisenhaus vorgesehene Gebäude vom Stadtmagistrat übernommen und seiner Bestimmung zugeführt. In dem Jahre 1901 wurde ein neues Gebäude errichtet, das im 2.. Weltkrieg für Wohnzwecke "beschlagnahmt" wurde; es konnte bis heute seiner Bestimmung noch nicht zugeführt werden.

Quelle: 89