Nach dem Abschied
von Zwehls aus
Oberfranken 1868 wurde Ernst Frhr. von Lerchenfeld in das Amt des
oberfränkischen Regierungspräsidenten berufen. Er war der
Sohn des Staatsministers Maximilian Frhr. von Lerchenfeld und begann
seine Laufbahn in Unterfranken - Gerichtspraxis am Landgericht
Würzburg (1839) und Sekretär bei der Regierung von
Unterfranken (1841). Sein weiterer Weg nach Oberfranken führte
über die Regierung von Mittelfranken (1851), das Kultusministerium
(1853) und Schwaben, wo er von 1858 biss 1868 Regierungspräsident
war. Regierungspräsident von Oberfranken blieb er bis zu seinem
Tod im Jahr 1873. Ihm folgte für nur drei Jahre der gebürtige
Würzburger
Hugo Frhr.
von Herman(n) nach.