Generalkonsul Dr. Florentin Theodor Schmidt

* 01.11.1783 (Wunsiedel)
† 15.05.1860 (Wiesbaden)

Der Zuckerfabrikant Florentin Theodor Schmidt, einer der Gründungsväter der Mechanischen Baumwollspinnerei, hatte in seiner St. Georgener Zuckerfabrik bereits 1849 einen Vorläufer der heutigen Krankenkasse und Rentenversicherung eingerichtet. Dieser Bayreuther Unternehmer mit großem sozialen Verantwortungsgefühl hat auch die Sozialleistungen des Textilbetriebs mit beeinflusst. Vorsitzender des Gründungsausschusses war er von 1853 - 1856.  Die Zuckerfabrik in St. Georgen stand ehemals da, wo jetzt die "Kauper-Ruine" steht.

"Nach Gottes Ratschlusse vollendete am 15. Mai 1860, abends 9 Uhr zu Wiesbaden seine irdische Laufbahn der Großherzogliche Oldenburgische General-Consul, Comthur des Großherzoglich Oldenburgischen Haus- und Verdienstordens und Ritter erster Klasse des königlich Bayerischen Ordens vom heiligen Michael, Herr Florentin Theodor Schmidt."

Mit diesen Worten beginnt die Sterbeurkunde des sich um Bayreuth so verdient gemachten Mannes.

Florentin Theodor Schmidt wurde am 1. November 1783 in Wunsiedel geboren, wo sein Vater "Stadtphysikus und Bürgermeister" war. 1797 verließ er seine Heimatstadt, um in Nürnberg seine kaufmännische Laufbahn zu beginnen. Die nächste Station war 1803 Hamburg, das ihm zur zweiten Vaterstadt wurde. Seine gründlichen Kenntnisse, seine vielen Erfahrungen, sein unermüdlicher Fleiß und vor allein sein "biederer und wohlwollender Sinn" erwarben ihm hier bald in weiteren Kreisen Vertrauen und Wertschätzung. Er trat dann auch bald als Compagnon in das Handlungshaus des Herrn Senator Merck, wo er volle 51 Jahre aufs Gewissenhafteste tätig war.

Am 24. April heiratete er Julia Adelaide Pauly und hatte mit ihr zehn Kinder, von denen aber nur ein Sohn und zwei Töchter ihn überlebten. Im Jahre 1823 wurde ihm das Großherzogliche Oldenburgische Konsulat anvertraut; auch dieses Amt versah er mit Korrektheit und zur Zufriedenstellung der ihm vorgesetzten Behörden. Zahlreiche Ehrungen sind dafür Zeugnis und vor allem die Ernennung zum Bevollmächtigten Oldenburgs bei der im Jahre 1858 in Hamburg zusammengetretenen Seerechtskonferenz. Das Vertrauen und die Hochachtung, die er bei allen, die ihn kannten, genoss, waren der Lohn für seine bewährte Treue.

Im Jahre 1859 stellten sich mehrere Altersbeschwerden ein, die ihn zwangen, seine bis dahin rastlos fortgesetzte Tätigkeit einzuschränken. Im April 1860 begab er sich mit seiner Frau nach Wiesbaden zur Kur und verschied hier nach kurzer Krankheit.

Während seines arbeitsreichen Lebens vergaß er jedoch nie sein eigentliches Heimatland und schickte aus der Ferne immer wieder Spenden und Stiftungen. So bestand zum Beispiel die "General-Konsul Florentin Theodor Schmidt'sche Stipendien Stiftung" mit einem Vermögensfundus von 1.973 Mark. Die Zinsen dieses Stiftungskapitals dienten alle drei Jahre zur Unterstützung eines Studierenden.

Bei weitem wichtiger ist jedoch die "Florentin Theodor Schmidts' Maria Stiftung", für die der Generalkonsul noch im Jahre 1856 sorgte und spendete. So verfügte er folgendes:
"Ich, Florentin Theodor Schmidt in Hamburg, vermache der Florentin Theodor Schmidts' Maria Stiftung zu Bayreuth noch ferner zum besten der Kinderrettungsanstalt, Jean-Paul-Verein genannt, das laut stadtgerichtlichem Kauf- und Schenkungsvertrag vom 30. April 1856 von den Militärischen Relikten um 2200 Gulden erworbene, 4 Tagwerk und 3 Dezimalen große Stück, Feldnummer 1663."

Zum Dank für seine Großzügigkeit und Wohltätigkeit, beschließt die Stadt Bayreuth im Jahre 1854, ihm das Ehrenbürgerrecht zu verleihen. Davon zeugt das folgende Sitzungsprotokoll der Stadtgemeindebevollmächtigten am 24. November 1854:

"Vor Beschluss des Stadtmagistrats dem Herrn Generalkonsul Florentin Theodor Schmidt in Hamburg in dankbarer Anerkennung seiner durch Stiftung der Florentin-Theodor-Schmidts'- Maria-Stiftung wiederholt bewiesene wohltätige Gesinnung für die Stadt Bayreuth, das Ehrenbürgerrecht der Stadt zu verleihen, wurde nach wörtlicher Verlesung der Stiftungsurkunde von den Gemeindebevollmächtigten mit Akklamation angenommen."
Nachdem der König die Verleihung der Ehrenbürgerwürde für Florentin Theodor Schmidt gebilligt hatte, überreichte der Magistrat das Diplom des Ehrenürgerrechts mit folgendem Wortlaut:

"Dem Kaufmann und Großherzoglich Oldenburgischen Generalkonsul Herrn Florentin Theodor Schmidt in Hamburg überreicht zu Folge einstimmiger Beschlüsse der Stadtgemeindegremien, welche durch allerhöchst unmittelbares Reskript aus München vom 11. April 1855 die allerhöchste Bestätigung Seiner Majestät des Königs Maximilian II. von Bayern erhalten haben, in dankbarster Anerkennung den vielen Verdiensten um die hiesigen industriellen Unternehmungen, Maltätigkeitsanstalten und Erziehungsanstalten das Diplom des Ehrenbürgerrechts der königlich bayerischen Kreishauptstadt.

Der Magistratsrat."

Quelle: 4, 20, 31