Am 5. September 1866 fasst der Stadtmagistrat und das
Gremium der Gemeindebevollmächtigten folgenden Beschluss:
... Seiner Exzellenz, dem königlichen Regierurngspräsidenten
Herrn von Zwehl zum Ausdrucke der Ehrerbietung und des innigsten Dankes
für die der Stadt Bayreuth gegebenen Beweise der Huld und
Fürsorge insbesondere für die umsichtsvolle und entscheidende
Unterstützung der vom Feinde hart bedrängten, zugleich aber
auch durch falsche Verdächtigungen schwer gekränkten
Stadtgemeinde, das Ehrenbürgerrecht der Stadt Bayreuth zu
erteilen."
Theodor von Zwehl wurde am 7. Februar 1800 in Vallendar bei Koblenz als
Sohn des "kurfürstlich Mainz'schen wirklichen Hof- und
Regierungsrates sowie Oberarchivars des Deutschen Reiches Jos. Carl
Herwig von Zwehl" geboren. Er verlor fühzeitig seine Eltern und
verbrachte deshalb seine Jugend bei Verwandten in Salzburg,
München und Würzburg. Im Jahre 1818 absolvierte er das
Gymnasium in Würzburg mit sehr guten Noten und begann daraufhin
das Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg und Heidelberg.
Zwehl bestand im Jahre 1826 die Anstellungsprüfung für einen
Rechtskandidaten im Staatsdienst und er praktizierte dann als Assessor
beim königlichen Appellationsgericht in Würzburg und bei der
königlichen Regierung des Rezatkreises. In seinem 31. Lebensjahr
wurde Zwehl als "Hilfsarbeiter" in das Staatsministerium des
Inneren berufen. Hier wurde er 1832 zum Landkomissariatsaktuar in
Landau/Pfalz ernannt und 1834 zum Regierungsassessor in Würzburg
befördert. 1837 avancierte Zwehl zum geheimen Sekretär, 1842
zum Ministerialassessor, 1844 zum Obersten Kirchen- und Schulrat und
1846 zum Ministerialrat. Schließlich wurde er am 24. Oktober 1848
als Präsident an die Spitze der königlichen Regierung von
Oberfranken berufen.
Am 9. Juni 1849 übernahm Zwehl das Staatsministerium des Inneren für Kirchen- und Schulangelegenheiten,
das er fast dreieinhalb Jahre führte (bis 1852). Die gesetzesgeberische
Arbeit jener Periode, an welcher Theodor von Zwehl großen Anteil
hatte, wird immer mit seinem Namen verknüpft bleiben. Zu diesen
Gesetzen gehörten das Gesetz über Versammlungen und Vereine,
das Gesetz über den Schutz gegen Missbrauch der Presse, das Gesetz
über die Ausübung der Jagd auf fremden Grund und Boden, das
Gesetz über den Geschäftsgang des Landtages, das Distrikts-
und Landratsgesetz, die Wassergesetze und andere mehr. Alle diese
Gesetze kamen im Geiste der damaligen Verfassung zustande und stimmten
durchgehend mit jenen Grundsätzen überein, welche das Jahr
1848 - das zweite Verfassungsjahr des bayeriscnen Staates - zur Geltung
brachte. Am 1. Dezember 1852 übernahm Theodor von Zwehl in
definitiver Weise das Ministerium für Kirchen- und
Schulangelegenheiten, nachdem er bereits seit Juni 1852 dieses
Ministerium neben dem des Inneren provisorisch mitverwaltet hatte.
Zwölf Jahre blieb Zwehl der Leiter des Kultusressorts, das ihm
mancherlei Kritik einbrachte. Mian vermisste bei ihm "die volle
Klarheit der Ziele" und "die wünschenswerte Energie in
Bekämpfung der dem Staatsinteresse hinderlichen Elemente". Trotz
einschneidender Kritik findet man jedoch auch Leistungen von
fortschrittlicher und nachhaltiger Bedeutung. Aus seiner Amtsperiode
stammt das Gesetz über "die Aufbringung des Bedarfs der deutschen
Volksschulen" (10.11.1861). Durch dieses Gesetz wurden die Pflichten
der Gemeinde gegenüber den Volksschulen und Lehrern fixiert, die
Lehrergehalte verbessert und auf feste Grundlagen gestellt und ein
Pensionssystem für den "Volksschullehrerstand" geschaffen.
Durch die Studienordnutng vom 24. Februar 1854 wurde eine Reform der
humanistischen Mittelschulen angebahnt. Auch ein Aufschwung der
Hochschulen fällt in diese Zeit. Viele berühmte Männer
wurden auf Veranlassung Theodor von Zwehls an die bayerischen
Hochschulen berufen. Unter ihnen: Justus von Liebig, Georg Wilhelm
Friedrich Hegel, Pfeufer und viele andere.
Im Jahre 1861 verlieh die Universität Erlangen Theodor von Zwehl
"in Anerkennung seiner lebhaften und wirksamen Fürsorge für
die Förderung der Universitätsinteressen die juristische
Doktorwürde". Am 10. August 1864 wurde Zwehl "auf Ansuchen vom
Staatsministerium des Inneren für Kirchen- und
Schulangelegenheiten enthoben" und als Regierungspräsident nach
Bayreuth versetzt. In die Bayreuther Amtszeit, (die bis zum 03.09.1868 dauerte), fiel die
"Preußische Besetzung" (1866). In dieser kritischen Zeit vertrat
Zwehl die Interessen der ihm anvertrauten Provinz mit Klugheit und
Energie, und. seinem persönlichen Auftreten war es zu verdanken,
dass Bayreuth Härteres erspart blieb. Die Stadt gab ihren Dank
damit Ausdruck, indem sie dem Regierungspräsidenten das
Ehrenbürgerrecht verlieh:
"Seiner Exzellenz dem königlichen ... Regierungspräsidenten
Herrn Theodor von Zwehl zum Ausdruck der Ehrung und des Dankes für
die der Stadtgemeinde Bayreuth gegebenen Beweise der Huld und
Fürsorge namentlich für die umsichtsvolle und kräftige
Unterstützung derselben in der schweren Zeit der preußischen
Okkupation das Ehrenbürgerrecht der königlichen
Kreishauptstadt Bayreuth hiermit zu überreichen, beehrt sich auf
Grund einstimmiger, durch allerhöchste Entschließung Seiner
Majestät des Königs d.d. Schloss Berg den 25. Septemuer 1866
allergnädigst bestätigter Beschlüsse der beiden
Gemeindekollegien
In seine Bayreuther Amtsperiode fiel außerdem der erste Ausbruch der Rinderpest in Bayern, nämlich
in Untersteinach, "welche Zwehl mit dem Aufwande einer
ungewöhnlichen Umsicht und Tatkraft zum Wohle des ganzen Landes zu
lokalisieren und zu unterdrücken wusste". Am 3. September 1868
verließ Theodor von Zwehl nach vierjähriger Tätigkeit
Bayreuth und nahm eine Stelle im Regierungspräsidium in Augsburg
an, wo er jedoch nur zwei Jahre blieb. 1870 übersiedelte er wieder
ins Regierungspräsidium in München. Hier führte er
abermals Reformen im Schulwesen durch. Neue Schulen entstanden, die
Schulsprengel wurden verkleinert und die Schulgebäude den damals
geltenden Anforderungen der Gesundheitspflege angepasst. Dieses Amt
bekleidete von Zwehl, der seit 1834 - mit Therese von Pidoll (Podoll?) zu
Quintenbach verheiratet (am 12.10.1835 in München) gewesen war und. selbst vierzehn Kinder hatte,
dann bis zu seinem Tod am 17. Dezember 1875. Er widmete sich bis zum
letzten Tag den Regierungsgeschäften mit vollster Aufmerksamkeit.