Seine Exzellenz Theodor von Zwehl, Regierungspräsident von Oberfranken

* 07.02.1800 (Vallendar / Koblenz)
† 17.12.1875 (München)

Staatsminister des Inneren von 1849 - 1864 und Regierungspräsident von Oberfranken von 1864 - 1868 (?), Ehrenbürger

Am 5. September 1866 fasst der Stadtmagistrat und das Gremium der Gemeindebevollmächtigten folgenden Beschluss:

Theodor von Zwehl wurde am 7. Februar 1800 in Vallendar bei Koblenz als Sohn des "kurfürstlich Mainz'schen wirklichen Hof- und Regierungsrates sowie Oberarchivars des Deutschen Reiches Jos. Carl Herwig von Zwehl" geboren. Er verlor fühzeitig seine Eltern und verbrachte deshalb seine Jugend bei Verwandten in Salzburg, München und Würzburg. Im Jahre 1818 absolvierte er das Gymnasium in Würzburg mit sehr guten Noten und begann daraufhin das Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg und Heidelberg. Zwehl bestand im Jahre 1826 die Anstellungsprüfung für einen Rechtskandidaten im Staatsdienst und er praktizierte dann als Assessor beim königlichen Appellationsgericht in Würzburg und bei der königlichen Regierung des Rezatkreises. In seinem 31. Lebensjahr wurde Zwehl als "Hilfsarbeiter"  in das Staatsministerium des Inneren berufen. Hier wurde er 1832 zum Landkomissariatsaktuar in Landau/Pfalz ernannt und 1834 zum Regierungsassessor in Würzburg befördert. 1837 avancierte Zwehl zum geheimen Sekretär, 1842 zum Ministerialassessor, 1844 zum Obersten Kirchen- und Schulrat und 1846 zum Ministerialrat. Schließlich wurde er am 24. Oktober 1848 als Präsident an die Spitze der königlichen Regierung von Oberfranken berufen.
Am 9. Juni 1849 übernahm Zwehl das Staatsministerium des Inneren für Kirchen- und Schulangelegenheiten, das er fast dreieinhalb Jahre führte (bis 1852). Die gesetzesgeberische Arbeit jener Periode, an welcher Theodor von Zwehl großen Anteil hatte, wird immer mit seinem Namen verknüpft bleiben. Zu diesen Gesetzen gehörten das Gesetz über Versammlungen und Vereine, das Gesetz über den Schutz gegen Missbrauch der Presse, das Gesetz über die Ausübung der Jagd auf fremden Grund und Boden, das Gesetz über den Geschäftsgang des Landtages, das Distrikts- und Landratsgesetz, die Wassergesetze und andere mehr. Alle diese Gesetze kamen im Geiste der damaligen Verfassung zustande und stimmten durchgehend mit jenen Grundsätzen überein, welche das Jahr 1848 - das zweite Verfassungsjahr des bayeriscnen Staates - zur Geltung brachte. Am 1. Dezember 1852 übernahm Theodor von Zwehl in definitiver Weise das Ministerium für Kirchen- und Schulangelegenheiten, nachdem er bereits seit Juni 1852 dieses Ministerium neben dem des Inneren provisorisch mitverwaltet hatte. Zwölf Jahre blieb Zwehl der Leiter des Kultusressorts, das ihm mancherlei Kritik einbrachte. Mian vermisste bei ihm "die volle Klarheit der Ziele" und "die wünschenswerte Energie in Bekämpfung der dem Staatsinteresse hinderlichen Elemente". Trotz einschneidender Kritik findet man jedoch auch Leistungen von fortschrittlicher und nachhaltiger Bedeutung. Aus seiner Amtsperiode stammt das Gesetz über "die Aufbringung des Bedarfs der deutschen Volksschulen" (10.11.1861). Durch dieses Gesetz wurden die Pflichten der Gemeinde gegenüber den Volksschulen und Lehrern fixiert, die Lehrergehalte verbessert und auf feste Grundlagen gestellt und ein Pensionssystem für den "Volksschullehrerstand" geschaffen.
Durch die Studienordnutng vom 24. Februar 1854 wurde eine Reform der humanistischen Mittelschulen angebahnt. Auch ein Aufschwung der Hochschulen fällt in diese Zeit. Viele berühmte Männer wurden auf Veranlassung Theodor von Zwehls an die bayerischen Hochschulen berufen. Unter ihnen: Justus von Liebig, Georg Wilhelm Friedrich Hegel, Pfeufer und viele andere.
Im Jahre 1861 verlieh die Universität Erlangen Theodor von Zwehl "in Anerkennung seiner lebhaften und wirksamen Fürsorge für die Förderung der Universitätsinteressen die juristische Doktorwürde". Am 10. August 1864 wurde Zwehl "auf Ansuchen vom Staatsministerium des Inneren für Kirchen- und Schulangelegenheiten enthoben" und als Regierungspräsident nach Bayreuth versetzt. In die Bayreuther Amtszeit, (die bis zum 03.09.1868 dauerte), fiel die "Preußische Besetzung" (1866). In dieser kritischen Zeit vertrat Zwehl die Interessen der ihm anvertrauten Provinz mit Klugheit und Energie, und. seinem persönlichen Auftreten war es zu verdanken, dass Bayreuth Härteres erspart blieb. Die Stadt gab ihren Dank damit Ausdruck, indem sie dem Regierungspräsidenten das Ehrenbürgerrecht verlieh:

"Seiner Exzellenz dem königlichen ... Regierungspräsidenten Herrn Theodor von Zwehl zum Ausdruck der Ehrung und des Dankes für die der Stadtgemeinde Bayreuth gegebenen Beweise der Huld und Fürsorge namentlich für die umsichtsvolle und kräftige Unterstützung derselben in der schweren Zeit der preußischen Okkupation das Ehrenbürgerrecht der königlichen Kreishauptstadt Bayreuth hiermit zu überreichen, beehrt sich auf Grund einstimmiger, durch allerhöchste Entschließung Seiner Majestät des Königs d.d. Schloss Berg den 25. Septemuer 1866 allergnädigst bestätigter Beschlüsse der beiden Gemeindekollegien

Bayreuth, Oktober 1866
Der Magistrat der königlichen Kreishauptstadt Bayreuth."

In seine Bayreuther Amtsperiode fiel außerdem der erste Ausbruch der Rinderpest in Bayern, nämlich in Untersteinach, "welche Zwehl mit dem Aufwande einer ungewöhnlichen Umsicht und Tatkraft zum Wohle des ganzen Landes zu lokalisieren und zu unterdrücken wusste". Am 3. September 1868 verließ Theodor von Zwehl nach vierjähriger Tätigkeit Bayreuth und nahm eine Stelle im Regierungspräsidium in Augsburg an, wo er jedoch nur zwei Jahre blieb. 1870 übersiedelte er wieder ins Regierungspräsidium in München. Hier führte er abermals Reformen im Schulwesen durch. Neue Schulen entstanden, die Schulsprengel wurden verkleinert und die Schulgebäude den damals geltenden Anforderungen der Gesundheitspflege angepasst. Dieses Amt bekleidete von Zwehl, der seit 1834 - mit Therese von Pidoll (Podoll?) zu Quintenbach verheiratet (am 12.10.1835 in München) gewesen war und. selbst vierzehn Kinder hatte, dann bis zu seinem Tod am 17. Dezember 1875. Er widmete sich bis zum letzten Tag den Regierungsgeschäften mit vollster Aufmerksamkeit.

Quelle: 31

Den umgekehrten Weg wie sein Vorgänger Nikolaus von Koch, heute nicht vorstellbar, ging Theodor von Zwehl. Er war von 1849 bis 1852 Staatsminister des Innern und von 1852 bis 1864 Staatsminister des Innern für Kirchen- und Schulangelegenheiten. Im Anschluss hieran war er vier Jahre lang bis 1868 als Regierungspräsident in Oberfranken. Theodor von Zwehl war bereits vor seiner Zeit als Minister Regierungspräsident von Oberbayern und nach seiner Zeit in Oberfranken bis 1870 Regierungspräsident von Schwaben und danach nochmals bis zu seinem Tod am 17.12.1875 Regierungspräsident von Oberbayern. Nach dem Abschied von Zwehls aus Oberfranken 1868 wurde Ernst Frhr. von Lerchenfeld in das Amt des oberfränkischen Regierungspräsidenten berufen.

Quelle: 90